JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtfertigungsgrund
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, InsO, ZVG |
| Stichwort: | Rechtfertigungsgrund |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 2/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AGG, ZPO, BGB, ArbGG, KSchG, InsO, StPG, EigenbetriebsG, PersVG Berlin |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Entschädigung, Versetzung |
| Stichwort: | Rechtfertigungsgrund |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 73/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AGG, ZPO, BGB, ArbGG, KSchG, InsO, StPG, EigenbetriebsG, PersVG Berlin |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Entschädigung, Versetzung |
| Stichwort: | Rechtfertigungsgrund |
| Leitsatz: | 1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus. 2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 906/07 | |
| Rechtsgebiete: | GewStG, EStG, GG |
| Schlagworte: | Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft - Wegfall der Unternehmeridentität - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen anteilige Kürzung des Verlustvortrags - Verlustabzug bei Ausscheiden während des Erhebungszeitraums |
| Stichwort: | Rechtfertigungsgrund |
| Leitsatz: | 1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der Fehlbetrag auf den ausscheidenden Gesellschafter entfällt. Dies gilt auch dann, wenn der ausscheidende stille Gesellschafter über eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) mittelbar weiterhin an der atypisch stillen Gesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist (Anschluss an Senatsurteil vom 6. September 2000 IV R 69/99, BFHE 193, 151, BStBl II 2001, 731). 2. Scheidet der stille Gesellschafter während des Erhebungszeitraums aus der atypisch stillen Gesellschaft aus, können bis zu diesem Zeitpunkt angefallene positive Gewerbeerträge der Gesellschaft noch um Verluste früherer Jahre gekürzt werden, soweit sie nicht zuvor mit etwaigen Verlusten, die nach dem Ausscheiden des Gesellschafters im Erhebungszeitraum entstanden sind, zu verrechnen sind. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 90/05 | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 25 ... 26
"Rechtfertigungsgrund - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum