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Recht der Gefahrenabwehr

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 25.01 vom 22.06.2001

Rechtsgebiete:GG, StPO, BayPAG
Schlagworte:Recht der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Kostenregelung, Ersatzansprüche.
Stichwort:Recht der Gefahrenabwehr
Leitsatz:Ein entschädigungspflichtiger Polizeiträger kann Aufwendungsersatz nach Landespolizeirecht (hier: Art. 72 Abs. 1 BayPAG) auch dann verlangen, wenn die zugrunde liegende Maßnahme nicht allein der Gefahrenabwehr, sondern zugleich auch der Strafverfolgung gedient hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 25.01




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