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Realsteuer

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 1 BvL 2/04 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:EStG
Stichwort:Realsteuer
Leitsatz:1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sogenannte Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvL 2/04



EUGH – Urteil, C-475/03 vom 03.10.2006

Rechtsgebiete:Sechste Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 33 Absatz 1 - Verbot der Erhebung anderer nationaler Steuern mit dem Charakter von Umsatzsteuern - Begriff 'Umsatzsteuern' - Italienische Regionalsteuer auf Produktionstätigkeiten
Stichwort:Realsteuer
Volltext: EUGH - Urteil, C-475/03

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 VO 691/06 vom 22.08.2006

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Vollstreckung, Steuer, Vollstreckungsbehörde, Anhörung, Vollstreckungsschuldner, Erinnerung, Beschwerde, statthafter Rechtsbehelf
Stichwort:Realsteuer
Leitsatz:Bei der Frage, welcher Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Vorsitzenden des Gerichts des ersten Rechtszuges gemäß § 169 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft ist, ist danach zu differenzieren, ob die getroffene Anordnung als richterliche Entscheidung oder als Vollstreckungsmaßnahme ergangen ist. Ist die Entscheidung nach Anhörung des Vollstreckungsschuldners ergangen, so liegt eine richterliche Entscheidung vor, gegen die die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 1 VwGO eröffnet ist. Für Einwendungen gegen eine reine Vollstreckungsmaßnahme, die ohne vorherige Anhörung ergangen ist, ist hingegen die Vollstreckungserinnerung gemäß § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 766 ZPO der richtige Rechtsbehelf (Anschluss an die herrschende Rspr.).
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 VO 691/06

BFH – Urteil, II R 81/05 vom 19.07.2006

Rechtsgebiete:GG, BVerfGG, GrStG
Stichwort:Realsteuer
Leitsatz:Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen.
Volltext: BFH - Urteil, II R 81/05


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