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Realsplitting

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 W 4/06 vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Realsplitting, Sicherheitsleistung
Stichwort:Realsplitting
Leitsatz:Dem Verlangen, die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting abzugeben, braucht der in Anspruch genommene geschiedene Ehepartner bei Gefährdung seines Nettounterhaltes nur Zug um Zug gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe der ihm durch das begrenzte Realsplitting entstehenden Steuernachteile nachzukommen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 W 4/06



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 UF 180/05 vom 20.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, EStG
Schlagworte:Realsplitting, Begrenzung, Erstattung, Nachteil, Steuervorauszahlung
Stichwort:Realsplitting
Leitsatz:Der Anspruch auf Erstattung der aus dem begrenzten Realsplitting erwachsenden finanziellen Nachteile umfasst Steuervorauszahlungen an das Finanzamt nur dann, wenn bereits diese einen gegenwärtigen finanziellen Nachteil darstellen. Dies ist der Fall, wenn die Unterhaltsberechtigte die Vorauszahlungen nur aus Mitteln aufbringen kann, die sie zur Sicherung ihres Unterhalts benötigt. Kann sie die Steuervorauszahlungen aus anderen Mitteln - insbesondere aus vorhandenem Vermögen - aufbringen, verwirklicht sich der finanzielle Nachteil aus dem begrenzten Realsplitting erst mit der Festsetzung der endgültigen Steuerschuld durch den für den Veranlagungszeitraum ergangenen Steuerbescheid.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 UF 180/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11872/03.OVG vom 12.03.2004

Rechtsgebiete:SVG, VAHRG, BGB
Schlagworte:Versorgungsbezüge, Kürzung der Versorgungsbezüge, Versorgungsausgleich, Härtefallregelung, Härtefall, Rentenanwartschaft, Unterhalt, nachehelicher Unterhalt, Anspruch auf Unterhalt, Unterhaltsvertrag, Kapitalabfindung, Abfindungsvertrag, Abfindung, Unterhaltsverzicht, Ratenzahlungen, Realsplitting, gerichtliche Kontrolldichte, gute Sitten
Stichwort:Realsplitting
Leitsatz:Dem aus einem Versorgungsausgleich Verpflichteten stehen im Rahmen des § 5 VAHRG die ungekürzten Versorgungsbezüge auch dann zu, wenn er den Unterhaltsanspruch des Berechtigten durch eine Kapitalabfindung abgegolten hat (wie: BSG, Urteil vom 08.12.1993, NJW 1994, 2374; BGHZ 126, 202; BVerwGE 109, 231).

Die Annahme, dass sich der mit der Abfindung verbundene Unterhaltsverzicht lediglich auf einen begrenzten Zeitraum bezieht, ist nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände gerechtfertigt (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11872/03.OVG

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 106/99 vom 18.11.1999

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehegattenunterhalt - Realsplitting - Ersatz der Nachteile
Stichwort:Realsplitting
Leitsatz:Leitsatz:

Der Unterhaltsverpflichtete kann den Ausgleich der Nachteile aus der Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings beim Unterhaltsberechtigten davon abhängig machen, daß ihm der Steuerbescheid, nicht nur eine Berechnung des Steuerberaters, vorgelegt wird. Dies gilt um so mehr, wenn die Wirtschaftlichkeit der Inanspruchnahme des Realsplittings für die Zukunft fraglich ist.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 106/99


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