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Realisierbarkeit des Vorhabens.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 12.98 vom 20.05.1999

Rechtsgebiete:FStrG
Schlagworte:Straßenplanung, Planfeststellung, Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens, Planrechtfertigung, Mangel der Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit des Vorhabens.
Stichwort:Realisierbarkeit des Vorhabens.
Leitsatz:Leitsätze:

Die Art der Finanzierung eines Straßenbauvorhabens unterliegt nicht der fachplanerischen Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG und ist nicht Regelungsgegenstand des Planfeststellungsbeschlusses.

Einer Planung, die nicht realisierbar ist, fehlt es an der erforderlichen Rechtfertigung; sie ist rechtswidrig (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 <128>). Dazu gehört auch der Mangel der Finanzierbarkeit eines Straßenbauvorhabens.

Ein Vorhaben, das im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen ist, muß nicht deshalb unrealisierbar sein, weil die hier - bisher - vorgesehene Privatfinanzierung scheitern könnte. Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Privatfinanzierung von Straßenbauvorhaben kann deshalb offenbleiben.

Urteil des 4. Senats vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 12.98




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