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Realisierbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1190/04 vom 10.07.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Festsetzung, Nutzung, Privat, Realisierbarkeit, Finanzierbarkeit, Absehbarer Zeitraum, Bestandsschutz, EntwicklungsperspektiveSachgebiete: Bauleitplanung
Stichwort:Realisierbarkeit
Leitsatz:1. Setzt der Bebauungsplan eine private Grundstücksnutzung fest, die nach Art und Umfang im zentralen Planbereich in Widerspruch zur privat ausgeübten baulichen Nutzung steht, ohne den betroffenen Eigentümern wirtschaftliche Vorteile zu bieten, müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit die bisherige bauliche Nutzung aufgegeben und die plangemäße Nutzung realisiert wird; ist die Nutzungsänderung mit erheblichem Aufwand verbunden (etwa zur Beseitigung des Baubestandes und von Altlasten) gehören dazu auch Angaben zur Finanzierbarkeit (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -, VGHBW-Ls, Beil.2, B 6; hier: Überplanung des Geländes einer Stahlbaufabrik mit einer privaten Grünfläche).

2. Diese für die Beurteilung der städtebaulichen Erforderlichkeit maßgeblichen Anhaltspunkte zur tatsächlichen Realisierbarkeit der neu festgesetzten privaten Nutzung gehören auch zum Abwägungsmaterial, das vom Plangeber zu berücksichtigen ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1190/04



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 605/01 vom 16.11.2001

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Veränderungssperre, Planung, Konkretisierung, Realisierbarkeit, Anpassungspflicht, Regionalplan, Funktionslosigkeit, Abstimmungsgebot, Teilnichtigkeit
Stichwort:Realisierbarkeit
Leitsatz:Hält sich die Gemeinde die Alternative zwischen drei unterschiedlichen Baugebietsarten offen und ist auch sonst nicht erkennbar, was in einem künftigen Bebauungsplangebiet realisiert werden soll, so fehlt es an dem für den Erlass einer Veränderungssperre erforderlichen Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele.

Ein Bebauungsplan, mit dessen Realisierung nicht vor Ablauf von 30 Jahren begonnen werden kann, ist nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB.

Die Voraussetzungen der §§ 215 a Abs. 1 BauGB, 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO liegen nicht vor, wenn bei Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre die Planungsziele das Mindestmaß an Konkretisierung nicht aufweisen und der künftige Bebauungsplan gegen § 1 Abs. 3 und 4 BauGB verstößt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 605/01

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 UF 133/98 vom 29.10.1999

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versorgungsausgleich - ausländische Anwartschaften, Realisierbarkeit
Stichwort:Realisierbarkeit
Leitsatz:Leitsatz

Hat der Ehegatte mit den wertniedrigeren Anwartschaften aufgrund seiner Erwerbstätigkeit auch ausländische Anwartschaften (hier in Kasachstan) erworben, deren Höhe nicht geklärt werden kann und die wegen nicht zu erwartender Realisierbarkeit tatsächlich als wertlos anzusehen sind, sind diese nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen. Wegen der Unwahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit kann unter diesen Umständen nicht insgesamt auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen werden, der Versorgungsausgleich ist vielmehr mit den in Deutschland zu ermittelnden Anwartschaften durchzuführen. Sollte später doch aus dem ausländischen Anwartschaftsrecht eine Rente bezogen werden, kann dieser Umstand im Abänderungsverfahren nach 10 a VAHRG geltend gemacht werden.

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen -

2 U F 133/98
2 F 222/96
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 UF 133/98


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