( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterRReaktivierung 

Reaktivierung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 151/07 vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:BBG, BeamtVG, BG LSA
Schlagworte:Dienstzeiten, Reaktivierung, Ruhegehalt, Ruhensanordnung, Ruhestand, Ruhestandbeamter, Staatssekretär
Stichwort:Reaktivierung
Leitsatz:1. Wird ein Beamter aus dem einstweiligen Ruhestand reaktiviert und später erneut in den einstweiligen Ruhestand versetzt, sind gemäß § 69c Abs. 3 BeamtVG i. V. m. § 7 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung (a. F.) alle im einstweiligen Ruhestand verbrachten Zeiten zusammenzuzählen und bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren anzurechnen mit der Folge, dass die über die Höchstgrenze von fünf Jahren hinausgehenden Zeiten außer Betracht bleiben.

2. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass ein (Ruhestands-)Beamter ohne Wechsel des Dienstherrn von diesem in den einstweiligen Ruhestand versetzt, hiernach reaktiviert und erneut in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, sondern auch dann, wenn ein (Ruhestands-)Beamter nach mit einem Wechsel des Dienstherrn von dem neuen Dienstherrn reaktiviert und hiernach erneut in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird.

3. Die Höchstgrenze des § 7 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (a. F.) ist bei der Ruhensregelung nach § 54 BeamtVG zu beachten.

4. § 54 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG stellt eine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, die Auszahlung der Versorgung eines Ruhestandsbeamten bis auf den in § 54 Abs. 2 BeamtVG bestimmten Höchstbetrag durch Erlass eines Ruhensbescheides zu mindern. Dies erfordert nicht, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 48 oder 49 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA) in Bezug auf Bescheide über die Festsetzung der Versorgungsbezüge erfüllt sein müssten, denn ein Versorgungsfestsetzungsbescheid stellt lediglich fest, dass und in welcher Höhe ein Anspruch auf Versorgung besteht. Hingegen trifft er gerade keine Aussage darüber, ob der Auszahlung der Versorgung ein rechtliches Hindernis, insbesondere nach den §§ 53 bis 56 BeamtVG, entgegensteht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 151/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11956/02 vom 23.01.2003

Rechtsgebiete:LBG, VwGO
Schlagworte:Beamtenrecht, Ruhestandsbeamter, Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten, Reaktivierung, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Untersuchung, ärztliche Untersuchung, Prozessrecht, Rechtsbehelf, isolierter Rechtsbehelf, Verfahrenshandlung, Dienstvergehen
Stichwort:Reaktivierung
Leitsatz:Die Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten nach § 61 Abs. 4 LBG Rh-Pf, sich ärztlich untersuchen zu lassen, ist eine lediglich vorbereitende und nicht selbständig gerichtlich angreifbare Verfahrenshandlung (§ 44 a VwGO).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11956/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 7.02 vom 06.06.2002

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Rückübertragungsantrag, Rechtsnachfolge, Konsumgenossenschaft, Zwangsauflösung, Wiederherstellung des Konsumgenossenschaftswesens, SMAD-Befehl Nr. 176, SMAD-Befehl Nr. 82, Reaktivierung, Funktionsnachfolge, Funktionsvergleich, maßgeblicher Zeitpunkt für Funktionsvergleich.
Stichwort:Reaktivierung
Leitsatz:1. Die aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 176 errichteten Konsumgenossenschaften waren weder mit den in der Zeit des Nationalsozialismus aufgelösten oder zur Selbstauflösung gezwungenen Konsumgenossenschaften identisch noch deren Rechtsnachfolger.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für den im Rahmen der Nachfolgefiktion des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG anzustellenden Funktionsvergleich ist die letzte mündliche Verhandlung vor der Tatsacheninstanz.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 7.02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/reaktivierung

"Reaktivierung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN