JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Raumordnungsprogramm
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Hängebeschluss, Normenkontrolle, Normenkontrolleilverfahren, Raumordnung: Ziel, Raumordnungsprogramm, Regionales, Rodung, Schiebebeschluss, Wald |
| Stichwort: | Raumordnungsprogramm |
| Leitsatz: | 1. Es bleibt unentschieden, ob auf der Grundlage von § 47 Abs. 6 VwGO verlangt werden kann, der Gemeinde die Fortführung von Rodungsarbeiten zu untersagen, mit denen Flächen zur Ausnutzung von Bebauungsplanfestsetzungen vorbereitet werden sollen. 2. Ein sog. Schiebe- oder Hängebeschluss kommt in Normenkontrolleilverfahren nur dann in Betracht, wenn bei Fortführung begonnener Umsetzungsmaßnahmen Rechte oder Interessen dieses Antragstellers irreversibel berührt zu werden drohen. Er muss alles unternommen haben, um dem Gericht die Chance zu rechtzeitiger Entscheidung zu erhalten. Außerdem muss nach derzeitigem Erkenntnisstand eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Eilantrag erfolgreich sein wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 257/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, NROG, ROG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Antragsbefugnis, Konzentrationszone, Mindestabstand, Normenkontrollantrag, Raumordnungsprogramm, Regionales, Regionalplan, Vorrangstandort |
| Stichwort: | Raumordnungsprogramm |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KN 35/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, ROG |
| Schlagworte: | Ausschlusswirkung, Baugenehmigung, Konzentrationsplanung, Raumbedeutsamkeit, Raumordnungsprogramm, Regionales, Windenergieanlagen, Windkraftanlage |
| Stichwort: | Raumordnungsprogramm |
| Leitsatz: | 1. Eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe ab 100 m ist im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen. 2. Ob eine raumbedeutsame Windenergieanlage abweichend vom Regelfall des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB andernorts als auf der für sie raumordnerisch ausgewiesenen Vorrangfläche errichtet werden darf, ist unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten am geplanten Standort einzelfallbezogen zu überprüfen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 226/03 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO, BauGB, ROG, LSA-DenkmSchG |
| Schlagworte: | Denkmal, Kulturdenkmal, Windenergie, Windenergieanlage, Außenbereich, Belange, Denkmalschutz, Raumbedeutsamkeit, Eignungsgebiet, Raumordnungsprogramm, Entwicklungsprogramm, regionales |
| Stichwort: | Raumordnungsprogramm |
| Leitsatz: | 1. Auch für Anlagen der Windenergie gilt der Grundsatz der "größtmöglichen Schonung des Außenbereichs". 2. Ein Vorhaben ist "raumbedeutsam", wenn es eine über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehende Auswirkung hat. 3. Das "Regionale Entwicklungsprogramm" für den Regierungsbezirk Dessau ist nichtig. 4. Einer Windenergieanlage kann neben landesrechtlichem Denkmalschutz auch Denkmalschutz als öffentlicher Belang i. S. des Planungsrechts entgegen stehen. 5. Der öffentliche Belang "Denkmalschutz" steht nicht erst entgegen, wenn das Denkmal durch das zu beurteilende Vorhaben geradezu zerstört wird, sondern schon dann, wenn es den landschaftsprägenden Eindruck eines benachbarten Denkmals stört. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 533/02 | |
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