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Raumordnung und Landesplanung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 72.06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:AtG, StrlSchV, VwGO
Schlagworte:Atomares Endlager, vernachlässigbare Wärmestrahlung, Planfeststellung, planerische oder gebundene Entscheidung, Standortsuche, Planungshoheit, kommunale Einrichtungen, Transportrisiko, Gebot der Schadensvorsorge, Raumordnung und Landesplanung, Trinkwasserversorgung, Zulässigkeit der Klage
Stichwort:Raumordnung und Landesplanung
Leitsatz:Die atomrechtliche Planfeststellung ist eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Alternativstandorte.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 72.06



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 73.06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:AtG, StrlSchV, VwGO
Schlagworte:Atomares Endlager, vernachlässigbare Wärmestrahlung, Planfeststellung, Planrechtfertigung, planerische oder gebundene Entscheidung, Standortsuche, Planungshoheit, kommunale Einrichtungen, fiskalisches Eigentum, Transportrisiko, bergrechtliche Eignungsprüfung, Gebot der Schadensvorsorge, terroristischer Anschlag, Raumordnung und Landesplanung, Langzeitsicherheit, Nachweltschutz, Zulässigkeit der Klage
Stichwort:Raumordnung und Landesplanung
Leitsatz:Die atomrechtliche Planfeststellung ist eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Alternativstandorte.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 73.06

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 AS 01.40067 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München, Zumutbarkeitsschwelle, Abwägung, Raumordnung und Landesplanung
Stichwort:Raumordnung und Landesplanung
Leitsatz:1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 AS 01.40067

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40019 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München, Zumutbarkeitsschwelle, Abwägung, Raumordnung und Landesplanung
Stichwort:Raumordnung und Landesplanung
Leitsatz:1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 A 01.40019


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