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Raumbedeutsamkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 64/07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:BauGB, NROG, ROG
Schlagworte:Berücksichtigungsgebot, Fortsetzungsfeststellungsklage, Raumbedeutsamkeit, Raumordnungsverfahren, Überörtliche Bedeutung, Verwirkung, Windkraftanlagen
Stichwort:Raumbedeutsamkeit
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 64/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 22/07 vom 10.01.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG, NDSchG, Vogelschutz-Richtlinie
Schlagworte:Bauvorbescheid, Denkmalschutz, Einvernehmen, Ersetzung, Konzentrationsplanung, Planentwurf, Planreife, Raumbedeutsamkeit, Vogelschutz, Windfarm
Stichwort:Raumbedeutsamkeit
Leitsatz:1. Auf die Klage einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sind bei einem Außenbereichsvorhaben die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen.

2. Mit dem Einwand, anstelle eines baurechtlichen sei ein immissionsschutzrechliches Vorbescheidsverfahren durchzuführen gewesen, kann die Gemeinde nicht gehört werden.

3. Zur Struktur des Ermessens bei der Einvernehmensersetzung.

4. Zur Berücksichtigung des Vorgelschutzes in Gestalt des Artenschutzes im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 BauGB.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 22/07

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 564/01 vom 30.06.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung, Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Ziel der Raumordnung, Landschaftsbild, Vorranggebiet, Eignungsgebiet, Erforderlichkeit, Abwägungsmangel, Abwägungsausfall, Standortgutachten, Windhöffigkeit, Windenergietechnik
Stichwort:Raumbedeutsamkeit
Leitsatz:Zur Inzidentprüfung eines Regionalen Raumordnungsplanes.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 564/01

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 226/03 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:BauGB, ROG
Schlagworte:Ausschlusswirkung, Baugenehmigung, Konzentrationsplanung, Raumbedeutsamkeit, Raumordnungsprogramm, Regionales, Windenergieanlagen, Windkraftanlage
Stichwort:Raumbedeutsamkeit
Leitsatz:1. Eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe ab 100 m ist im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen.

2. Ob eine raumbedeutsame Windenergieanlage abweichend vom Regelfall des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB andernorts als auf der für sie raumordnerisch ausgewiesenen Vorrangfläche errichtet werden darf, ist unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten am geplanten Standort einzelfallbezogen zu überprüfen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 226/03


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