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Ratierliche Kürzung bei Ausscheiden vor vereinbarter Altersgrenze

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 14 (11) Sa 42/06 vom 07.08.2006

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Ratierliche Kürzung bei Ausscheiden vor vereinbarter Altersgrenze
Stichwort:Ratierliche Kürzung bei Ausscheiden vor vereinbarter Altersgrenze
Leitsatz:1. Durch Vereinbarung kann die feste Altersgrenze für die Betriebsrente vorgezogen werden ( im Anschluss an BAG, Urteil vom 14.12.1999 - 3 AZR 684/98).

2. Scheidet der Arbeitnehmer im Insolvenzfall vor Erreichen dieser vertraglich vereinbarten Altersgrenze aus, ist gemäß § 7 Abs. 2 BetrAVG eine ratierliche Kürzung vorzunehmen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 (11) Sa 42/06




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