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ratierliche Berechnung und Verfallklausel

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 509/03 vom 24.03.2004

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Erwerbsunfähigkeitsrente
Stichwort:ratierliche Berechnung und Verfallklausel
Leitsatz:§ 2 BetrAVG enthält nur Mindestnormen.

Die Rente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers ist nur dann nach § 2 BetrAVG zu berechnen, wenn sie vom Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zum Versorgungsfall abhing (Verfallklausel), die Versorgungszusage auf das BetrAVG verwies oder diese Berechnung für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 509/03




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