1. Die Zustimmung eines Vertragspartners zur Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Wege der Leistungsklage einzufordern.
2. Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage im Falle eines beiderseitigen Irrtums über die rechtlichen Voraussetzungen der Berechnung der von der Rückforderung zuviel gezahlter Anwärterbezüge freibleibenden Beträge nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG in einer Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarung.