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Ratenberechnung nach Angaben der Partei

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 64/05 vom 08.04.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Ratenberechnung nach Angaben der Partei
Stichwort:Ratenberechnung nach Angaben der Partei
Leitsatz:Geht das Gericht bei der Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens von den Angaben der antragstellenden Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus, so kann die Partei in der Beschwerde nicht damit gehört werden, dass das Gericht diese Angaben seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Insoweit ist die Partei nicht beschwert.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 64/05




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