JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Randzonen
| Rechtsgebiete: | NNatG, VwGO |
| Schlagworte: | Abgrenzung, Abwägung, Änderung der Zutändigkeit, Ermittlung der zu berücksichtigenden Umstände, Gestaltungsermessen, Naturschutzbehörde, Naturschutzgebietsverordnung, Passivlegitimation, Randzonen, Schutzwürdigkeit, Ungleichbehandlung, Unterschutzstellung |
| Stichwort: | Randzonen |
| Leitsatz: | 1. Ändert sich nach dem Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung die Zuständigkeit zum Erlass der Norm, ist der Normenkontrollantrag gegen die Körperschaft zu richten, die zur Änderung oder Aufhebung der Norm befugt ist. 2. Dem Verordnungsgeber steht bei der Abgrenzung von Naturschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebietes unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen die Merkmale noch aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen. 3 Die Einbeziehung von Flächen in ein Naturschutzgebiet erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil sich die Naturschutzgebietsverordnung nicht auf alle Flächen erstreckt, die unter Naturschutz hätten gestellt werden können. Die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken ist allenfalls dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie willkürlich ist. 4. Eine unzureichende Ermittlung und Zusammenstellung der bei der Entscheidung über den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung zu berücksichtigenden Umstände allein zieht die Nichtigkeit der Verordnung nicht nach sich. Entscheidend ist, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung des Gebiets und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist oder nicht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 KN 57/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, NDSchG |
| Schlagworte: | Biogasanlage, Denkmalschutz, Dorfgebiet, Gebot der Rücksichtnahme, Nachbarschutz, Randzonen, Wertminderung |
| Stichwort: | Randzonen |
| Leitsatz: | 1. Grundstücke, die im Dorfgebiete liegen oder nur den Schutz dort gelegener Grundstücke beanspruchen können, sind in verstärktem Umfang verpflichtet, Gerüche hinzunehmen, die mit dem Betrieb von Biogasanlagen, insbesondere der Siloplatte verbunden sind (wie B.-W. VGH, B. v. 3.5.2006 - 3 S 771/06 -, BauR 2006, 1870 = ZfBR 2006, 759). 2. Zum Abwehrrecht eines Nachbarn, dessen Gebäude denkmalgeschützt ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 222/06 | |
| Rechtsgebiete: | NNatSchG |
| Schlagworte: | Abgrenzung, Gestaltungsermessen, Kernbereich, Landschaftsschutzgebiet, Randzonen, Schutzwürdigkeit, Verordnung, Verordnungsgeber, schutzwürdig |
| Stichwort: | Randzonen |
| Leitsatz: | 1. Bei der Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu. 2. Der Verordnungsgeber kann auch Randzonen eines Gebietes unter Schutz stellen, wenn diese im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen. 3. Außerdem können am Rande gelegene Flächen, die isoliert betrachtet, nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 2523/01 | |
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