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Rahmentarifvertrag

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Beschluss, 4 ABR 92/07 vom 28.01.2009

1. Die Beurteilung, ob eine einfachste Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe 1 TVöD ausgeübt wird, ist anhand einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Maßgebende Kriterien sind dabei neben einer nicht erforderlichen Vor- oder Ausbildung vor allem eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase in die übernommene Tätigkeit und das Fehlen eines eigenständigen, nicht gänzlich unbedeutenden Entscheidungs- und Verantwortungsbereichs.

2. Einer Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 TVöD steht nicht entgegen, dass die ausgeübte Tätigkeit keinem der Tätigkeitsbeispiele zugeordnet werden kann. Bei den in der Entgeltgruppe 1 TVöD aufgeführten Tätigkeitsbeispielen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung.

BAG – Urteil, 6 AZR 632/08 vom 27.11.2008

Eine Unterbrechung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA iVm. der zugehörigen Protokollerklärung liegt stets dann vor, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als einen Monat nicht bestanden hat. Ein möglicher sachlicher Zusammenhang zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ändert daran nichts. Maßgeblich ist allein die Dauer der Unterbrechung.

BAG – Urteil, 4 AZR 784/07 vom 22.10.2008

Die individualvertragliche Bezugnahme eines Tarifvertrages begründet nicht dessen tarifrechtliche Geltung und kann daher nicht zu einer Tarifkonkurrenz oder einer Tarifpluralität führen. Die Bestimmungen eines vertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrags können deshalb nicht im Wege der Auflösung einer Tarifpluralität nach dem tarifrechtlichen Spezialitätsgrundsatz verdrängt werden (im Anschluss an BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37, unter Aufgabe von BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330)

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 Sa 631/08 vom 17.10.2008

1. Gibt der Arbeitgeber wiederholt tarifliche Entgelterhöhungen aus Tarifverträgen, an die er an seinem Stammsitz kraft Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gebunden ist, auch an Arbeitnehmer weiter, die er in Betrieben außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages beschäftigt, so kann eine betriebliche Übung auf künftige Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - sofern sie aus einem solchen Verhalten ausnahmsweise entstanden sein sollte - regelmäßig nur als Gleichstellungsabrede verstanden werden mit der Folge, dass mit Beendigung der Tarifbindung des Arbeitgebers an seinem Stammsitz auch der Anspruch der ortsfremd beschäftigen Arbeitnehmer auf Weitergabe künftiger Entgelterhöhungen endet.

2. Hat der Arbeitgeber kraft dynamischer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag die Anwendung eines ortsfremden Tarifwerkes in seiner jeweiligen Fassung vereinbart, so genießt er Vertrauensschutz im Hinblick auf die Auslegung dieser Vertragsklausel als Gleichstellungsabrede im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Abweichung von LAG Düsseldorf, vom 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07.

BAG – Urteil, 7 AZR 116/07 vom 18.06.2008

1. Eine in einem Tarifvertrag enthaltene Befristung des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt des Erreichens des Regelrentenalters ist sachlich gerechtfertigt iSd. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, wenn der Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben kann oder bei Vertragsschluss bereits die für den Bezug einer Altersrente erforderliche rentenrechtliche Wartezeit erfüllt hat.

2. Eine solche Regelung genügt den sich bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ergebenden Vorgaben des Gemeinschaftsrechts.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1610/07 vom 10.03.2008

1. Das Einfügen großflächiger Glaselemente in vorhandene Alukonstruktionen an Gebäuden ist eine bauliche Leistung im Sinne der Geltungsbereichsbestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge.

2. Zur Frage, ob ein derartiger Betrieb als ein solcher des Glaserhandwerks vom Geltungsbereich der Bautarifverträge ausgenommen ist

BAG – Urteil, 4 AZR 757/06 vom 09.05.2007

Ein Gebäudereiniger ist in Lohngr. 7 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003 einzugruppieren, wenn er die Anforderungen dieser Lohngruppe mit der von ihm tatsächlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit auf einem Arbeitsbereich der Gebäudereinigung (hier: Glasreinigung) erfüllt.

LAG-BREMEN – Urteil, 2 Sa 193/06 vom 28.02.2007

Besitzstandszulage bei Überleitung des BAT auf TVöD.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 1998/06 vom 23.02.2007

Ein Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung eines Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz wird von einer tarifvertraglichen Verfallfrist für Ansprüche erfasst, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1355/06 vom 05.02.2007

Ein Betrieb, von dem arbeitszeitlich überwiegend Brandschutzarbeiten in der Form des Auftragens von Brandschutzbeschichtungen auf Elektrokabeln durchgeführt werden, unterfällt dem betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 515/06 vom 08.12.2006

Aus Beton gegossene Fertiggaragen sind Fertigbauteile im Sinn von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV und im Sinne von § 1 Abs. 1 Abschnitt I des Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Norddeutschland (TVZN). Betriebe, die diese Garagen herstellen, fallen dann nicht unter den Geltungsbereich des TVZN, wenn sie die Garage an ihrem bestimmungsgemäßen Ort selber aufstellen und am Stichtag 01.05.1974 bzw. 1 Jahr nach Produktionsaufnahme nicht Mitglied in einem der den TVZN abschließenden Verbände werden.

BAG – Urteil, 4 AZR 558/05 vom 08.11.2006

Das Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 enthält keine Regelungslücke für die Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem gemeindlichen See.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1644/05 vom 08.05.2006

1. Das Verlegen von Laminat gehört nach Herkommen und Üblichkeit auch zu den Tätigkeiten, die von Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden.

2. Ein Betrieb, von dem, bezogen auf ein Kalenderjahr, arbeitszeitlich überwiegend Anstricharbeiten, Putzarbeiten und Laminatverlegearbeiten durchgeführt werden, zählt zu den vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarfverträge ausdrücklich ausgenommenen Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks, soweit die Putzarbeiten allein oder in Zusammenrechnung mit anderen vom Betrieb durchgeführten, in § 1 Abs.2 Abschn. IV und V VTV/Bau genannten Tätigkeiten nicht arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn Anstricharbeiten mehr als 20% der Gesamtarbeitszeit ausmachen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 1041/03 vom 28.06.2005

Der RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des Maler- und Lackiererhandwerks im Saarland verdrängt nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz in den Jahren 2001 und 2002 den VTV-Bau 2000.

BAG – Urteil, 4 AZR 315/04 vom 11.05.2005

1. Zur Verdrängung eines nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses gewordenen Tarifvertrages führt nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB auch eine erst nach dem Betriebsübergang begründete kongruente Tarifgebundenheit an einen anderen Tarifvertrag.

2. Die nach einem Betriebsteilübergang erfolgte Verschmelzung ua. der IG Medien und der ÖTV zur Gewerkschaft ver.di führt im Falle der Tarifgebundenheit des neuen Arbeitgebers an von der vormaligen Gewerkschaft ÖTV geschlossene Tarifverträge bei einem Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs der vormaligen IG Medien angehörte und nunmehr Mitglied von ver.di ist, zur kongruenten Tarifgebundenheit an diese Tarifverträge.

3. § 95 der Satzung der Gewerkschaft ver.di steht der Verdrängung von gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB weitergeltenden Tarifverträgen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht entgegen.

4. Das Günstigkeitsprinzip findet im Verhältnis zwischen dem nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB fortgeltenden und dem beim Erwerber normativ geltenden neuen Tarifrecht keine Anwendung.

BAG – Urteil, 9 AZR 411/03 vom 19.10.2004

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands gelten nach § 12a Abs. 2 TVG auch dann als ein Auftraggeber, wenn geprüft wird, ob eine für sie als freie Mitarbeiterin tätige Person wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig ist.

BAG – Urteil, 2 AZR 628/03 vom 16.09.2004

Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB erstreckt sich bei einer Änderungskündigung auch auf das Änderungsangebot

BAG – Urteil, 2 AZR 376/03 vom 15.07.2004

Die Grundsätze über die Einbeziehung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten in die Sozialauswahl (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236) gelten auch für die soziale Auswahl zwischen Teilzeitbeschäftigten mit unterschiedlichen Arbeitszeiten.

BAG – Urteil, 9 AZR 291/02 vom 20.01.2004

1. Eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist um mehr als einen Monat ist nicht gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG aF zulässig.

2. Das LPersVG Rheinland-Pfalz findet auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse im Sinne von § 12a Abs. 1 Ziff. 1a TVG Anwendung. Denn gemäß § 112 Satz 2 LPersVG sind nur solche Beschäftigte ausgenommen, die wesentlich an der Programmgestaltung teilnehmen.

3. Die Tarifvertragsparteien können die Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen in der Weise regeln, dass eine Beendigung durch Zugang einer Beendigungsmitteilung bewirkt wird.

4. Auf eine solche Beendigungsmitteilung finden Bestandsschutzvorschriften, die vor einer Kündigung schützen, keine Anwendung. Das gilt auch für den nachwirkenden Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats nach § 15 Abs. 2 Satz 2 KSchG und für das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Kündigungen nach § 82 LPersVG Rheinland-Pfalz.

5. § 1 Abs. 3c RTV, der Studenten von der Anwendung der zu Gunsten arbeitnehmerähnlicher Personen geregelten Bestimmungen ausnimmt, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Dieser Ausschluss ist willkürlich und nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

BAG – Beschluss, 1 ABR 44/02 vom 09.12.2003

1. Legt der Betriebsrat die Einhaltung der Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss des Gremiums über die Einleitung eines Gerichtsverfahrens im Einzelnen und unter Beifügung von Unterlagen dar, ist ein pauschales Bestreiten mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber unbeachtlich.

2. Werden die jeweiligen Tätigkeiten der Mitarbeiter einer Spielbank auf Grund tariflicher Regelungen aus zwei unterschiedlichen Anteilen des Tronc vergütet, handelt es sich bei der Zuordnung dieser Tätigkeiten zu einem der Troncanteile um Rechtsanwendung, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 unterliegt.

BAG – Urteil, 2 AZR 79/02 vom 18.09.2003

Bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige nach §§ 17, 18 KSchG ist nur die Entlassung des betreffenden Arbeitnehmers unzulässig. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 17 KSchG führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes des privaten Arbeitgebers gegen seine Unterrichtungspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KSchG und seine Beratungspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG lässt sich auch nicht mit der im Hinblick auf die Richtlinie 98/59/EG erforderlichen gemeinschaftskonformen Auslegung der §§ 17, 18 KSchG begründen.

BAG – Urteil, 9 AZR 563/02 vom 24.06.2003

1. Nach dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk 1995 hatten die gewerblichen Arbeitnehmer nur Anspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld, soweit der Urlaub vor dem 1. September 2000 angetreten wurde.

2. Der Anspruch auf Urlaubsgeld entstand mit dem Anspruch auf Urlaubsvergütung gem. § 14 Ziff. 2.2 RTV-1995 beim Urlaubsantritt. Da der RTV-1995 bis zum Inkrafttreten des RTV-2000 am 1. September 2000 nachwirkte, konnte nur der Urlaubsantritt vor Ablauf des Nachwirkungszeitraums den Urlaubsgeldanspruch begründen.

3. Der RTV-2000 hat den Anspruch auf Urlaubsgeld nicht rückwirkend entfallen lassen. Für eine derartige Ablösung fehlt eine eindeutige Regelung.

BAG – Urteil, 5 AZR 341/01 vom 14.08.2002

§ 174 BGB findet auf die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist keine entsprechende Anwendung.

BAG – Urteil, 5 AZR 2/01 vom 17.04.2002

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß einer bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, läßt dies den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts unberührt, wenn der Arbeitgeber mit der bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit sicher rechnen muß.

BAG – Urteil, 10 AZR 501/01 vom 20.03.2002

Die gewerblichen Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk haben im Jahr 2000 einen Anspruch von acht Zwölfteln der Jahressondervergütung aus dem nachwirkenden RTV-1995 erworben. Mit dem Inkrafttreten des RTV-2000 am 1. September 2000 wurde die Regelung durch eine andere Abmachung ersetzt, die jedoch keine Sonderzahlung mehr für das Jahr 2000 vorsah.

BAG – Urteil, 4 AZR 663/00 vom 07.11.2001

Werden von einem Garten-Center gartenbauliche Erzeugnisse (zB Zier- und Grünpflanzen und -gehölze) angekauft und von diesem erst mehrere Monate später wieder verkauft, so ist dies kein Einzelhandel.

BAG – Urteil, 1 AZR 744/00 vom 14.08.2001

1. Die Betriebsparteien können das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats durch Regelungsabrede erweitern.

2. Soll der Betriebsrat nach einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Regelungsabrede auch außerhalb gesetzlicher Mitbestimmungsrechte bei jeder Anrechnung einer Tariferhöhung auf eine übertarifliche Zulage mitbestimmen und mißachtet der Arbeitgeber eine solche Regelungsabrede, führt das nicht zur Unwirksamkeit der Anrechnung im Verhältnis zum Arbeitnehmer.

BAG – Urteil, 6 AZR 114/00 vom 28.06.2001

Der Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA, der zur Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zeit vom 1. August 1997 bis zum 31. Juli 2003 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die Vergütung von unter den Geltungsbereich des BAT-O fallenden vollbeschäftigten Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt auf je 87 % herabsetzt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

BAG – Urteil, 9 AZR 240/00 vom 08.05.2001

Nach § 10 I. Ziff. 4 Satz 2 RTV haben Arbeitnehmer bei 6-Tage-Woche einen Gesamturlaub (Grund- und Zusatzurlaub) von höchstens 32 Werktagen. Diese Höchstgrenze gilt auch für Arbeitnehmer bei 5-Tage-Woche; sie führt zu einem Urlaub von höchstens 27 Arbeitstagen.

BAG – Urteil, 4 AZR 18/00 vom 21.02.2001

Der Senat hält daran fest, daß § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB die kongruente Tarifgebundenheit sowohl des neuen Betriebsinhabers als auch des Arbeitnehmers voraussetzt (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

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