JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > räumliche Beschränkung
| Rechtsgebiete: | RVG, AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Umverteilung, Wohnsitzauflage, Räumliche Beschränkung, Asylbewerber, Rechtsweg |
| Stichwort: | räumliche Beschränkung |
| Leitsatz: | Die Klage eines abgelehnten Asylbewerbers, der im Besitz einer mit Wohnsitzauflage verfügten Duldung ist, auf "landkreisinterne Umverteilung", ist sachdienlich als Klage auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage auszulegen und daher keine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2492/07 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Libanon, Beschwerde, Darlegungsanforderungen, Asylgesuch, Asylantrag, Aufenthaltsgestattung, Erlöschen, räumliche Beschränkung, Fortgeltung, Weiterleitungs- und Meldeanordnung |
| Stichwort: | räumliche Beschränkung |
| Leitsatz: | 1. Eine Aufenthaltsgestattung entsteht gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG kraft Gesetzes bereits im Zeitpunkt der Anbringung eines Asylgesuchs gemäß § 13 Abs. 1 AsylVfG und nicht erst mit Stellung eines förmlichen Asylantrages gemäß § 14 AsylVfG. 2. Die räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf den Bezirk der Ausländerbehörde, in dem die zugewiesene Erstaufnahmeeinrichtung liegt, bleibt bestehen, auch wenn die Aufenthaltsgestattung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG erloschen ist, weil der Ausländer nicht fristgerecht einen Asylantrag gestellt hat. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 S 23.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EMRK, AufenthG, AsylVfG, BremVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Duldung, Räumliche Beschränkung, Ortswechsel, Länderverteilung, Familie, Örtliche Zuständigkeit |
| Stichwort: | räumliche Beschränkung |
| Leitsatz: | Ausländer unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die in unterschiedlichen Bundesländern geduldet werden, haben, wenn sie eine Familie gegründet haben und die Familieneinheit nicht in einem der Heimatländer hergestellt werden kann (hier verneint für Roma aus Kroatien und dem Kosovo), einen Anspruch auf Herstellung der Familieneinheit in Deutschland. In welchem Bundesland die Familie künftig zu dulden ist, hängt, wenn eine entsprechende Verteilungs- oder Anrechnungsregelung durch Gesetz oder Ländervereinbarung fehlt, nicht von der Wahl der Ausländer, sondern davon ab, mit welcher Lösung der geringstmögliche Eingriff in die ursprüngliche Verteilung auf die Bundesländer verbunden ist. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 282/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EMRK, AufenthG, AsylVfG, BremVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Duldung, Räumliche Beschränkung, Ortswechsel, Länderverteilung, Familie, Örtliche Zuständigkeit |
| Stichwort: | räumliche Beschränkung |
| Leitsatz: | Ausländer unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die in unterschiedlichen Bundesländern geduldet werden, haben, wenn sie eine Familie gegründet haben und die Familieneinheit nicht in einem der Heimatländer hergestellt werden kann (hier verneint für Roma aus Kroatien und dem Kosovo), einen Anspruch auf Herstellung der Familieneinheit in Deutschland. In welchem Bundesland die Familie künftig zu dulden ist, hängt, wenn eine entsprechende Verteilungs- oder Anrechnungsregelung durch Gesetz oder Ländervereinbarung fehlt, nicht von der Wahl der Ausländer, sondern davon ab, mit welcher Lösung der geringstmögliche Eingriff in die ursprüngliche Verteilung auf die Bundesländer verbunden ist. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 S 283/06 | |
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