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räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub bei fehlender Beendigung des schweren Raubes zum Zeitpunkt der Vornahme der übrigen Tathandlungen

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, 4 StR 573/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Annahme von Tateinheit bei Fortwirken der in der Tathandlung der räuberischen Erpressung liegenden Gewalt zum Zeitpunkt der Begehung des daran anknüpfenden Raubes, Annahme von Tateinheit zwischen schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub bei fehlender Beendigung des schweren Raubes zum Zeitpunkt der Vornahme der übrigen Tathandlungen
Stichwort:räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub bei fehlender Beendigung des schweren Raubes zum Zeitpunkt der Vornahme der übrigen Tathandlungen
Volltext: BGH - Beschluss, 4 StR 573/08




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