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Radweg-Benutzungspflicht

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 15.03 vom 21.08.2003

Rechtsgebiete:StVO, VwVfG, VwGO
Schlagworte:Radweg-Benutzungspflicht, Klagebefugnis, unzulässige "Popularklage", "Adressatentheorie", Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte, Dauerverwaltungsakt (Verkehrszeichen), Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen), Beschwer durch Verkehrsanordnung, (eigene) Betroffenheit durch Verkehrszeichen, Erledigung, keine - durch Befolgen eines Verkehrszeichens, Rechtsmissbrauch und Klagebefugnis, (allgemeines) Rechtschutzbedürfnis im Zusammenhang mit Verkehrsregelungen, Bekanntmachung einer Regelung durch Verkehrszeichen
Stichwort:Radweg-Benutzungspflicht
Leitsatz:Die Klagebefugnis eines Verkehrsteilnehmers gegen ein Verkehrszeichen, mit dem er bereits konfrontiert worden ist, setzt nicht voraus, dass er von dem Verkehrszeichen nach seinen persönlichen Lebensumständen in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit tatsächlich betroffen wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 15.03




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