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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 10551/08.OVG vom 17.10.2008

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Abwesenheit, Alaska, Bereithalten, Empfang, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Kanada, Möglichkeit, Nutzung, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkanstalt, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Selbstbindung, Selbstbindung der Verwaltung, Urlaub, Verwaltungspraxis, Verwaltungsübung, zum Empfang bereithalten
Stichwort:Radiogerät
Leitsatz:Eine Privatperson hält ihre Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 1 Abs. 2 RGebStV auch dann zum Empfang bereit und muss für sie Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie sich urlaubsbedingt über einen Monat hinaus nicht in ihrer Wohnung aufhält (hier: Reise nach Alaska und Kanada).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 10551/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10203/05.OVG vom 18.07.2005

Rechtsgebiete:GG, RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gebührenrecht, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke
Stichwort:Radiogerät
Leitsatz:Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10203/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11402/04.OVG vom 04.11.2004

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke, Gebührenrecht
Stichwort:Radiogerät
Leitsatz:Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11402/04.OVG


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