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Quotierung von Ausbildungsstellen.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 12.98 vom 10.11.1999

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Durchführung der Berufsbildung, Mitbestimmung des Personalrates, Quotierung von Ausbildungsstellen.
Stichwort:Quotierung von Ausbildungsstellen.
Leitsatz:Leitsatz:

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrates an der Durchführung der Berufsausbildung i.S.v. § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG betrifft nur die unmittelbar damit zusammenhängenden Maßnahmen. Dies ist bei der Festsetzung von Ausbildungsquoten an den einzelnen Arbeitsämtern durch ein Landesarbeitsamt nicht der Fall.

Beschluß des 6. Senats vom 10. November 1999 - BVerwG 6 P 12.98 -

I. VG Düsseldorf vom 21.11.1996 - Az.: VG 33 K 6570/96.PVB -
II. OVG Münster vom 25.09.1998 - Az.: OVG 1 A 6488/96.PVB -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 12.98




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