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Quotierung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UE 2279/07 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, EG
Schlagworte:Ausbildungszeiten, Quotierung, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Teilzeit, Zurechnungszeiten
Stichwort:Quotierung
Leitsatz:Bei der Quotierung der Studien-, Ausbildungs- und Zurechnungszeiten zur Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Teilzeitkräfte handelt es sich um mittelbare Diskriminierung von Frauen, die nicht durch objektive Gesichtspunkte gerechtfertigt ist.

Die Quotierungsvorschriften der §§ 6 Abs. 1 Satz 4, 12 Abs. 5 und 13 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG sind daher insoweit wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht (Art. 141 EG) nicht anzuwenden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UE 2279/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 272/06 vom 05.10.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testament, Quotierung, Nachlass, Vermächtnis, Teilung, Teilungsanordnung, Ausgleich
Stichwort:Quotierung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 272/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 202/05 vom 10.10.2005

Rechtsgebiete:VAHRG, ZPO
Schlagworte:Begründungszwang, Bezugnahme, Computer, Unterstützung, Berechnung, Quotierung, Schuldrecht, Ausgleich
Stichwort:Quotierung
Leitsatz:1. Der für rechtsmittelfähige Beschlüsse geltende Begründungszwang und das Unterschriftsgebot verlangen als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege, dass die Berechnung zur Höhe des Versorgungsausgleichs ein tragender und nachvollziehbarer Teil der Begründung der Entscheidung sein muss. Verweise auf außerhalb des geschlossenen Textkörpers liegende und als Anlage zum Beschluss genommene Ausdrucke einer computerunterstützten Berechnung des Gerichts, die ergänzende, die Begründung der Entscheidung mit tragende Textbestandteile des Beschlusses enthalten, sind unzulässig.

2. Führt die Anwendung der Quotierungsmethode bei der Verrechnung von Gegenrechten dazu, dass noch ein Restbetrag dem schuldrechtlichen Ausgleich verbleibt, können vom Gericht nach freiem Ermessen die dem analogen Quasisplitting unterliegenden Anrechte mit einer höheren Quote herangezogen werden, als es an sich dem Gesamtausgleichsverhältnis entspricht, um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vollkommen zu vermeiden. Obere Grenze der Heranziehung dieses weiteren Anrechts ist, dass dem Verpflichteten mindestens die Hälfte eines jeden Anrechts verbleibt, da anderenfalls der Berechtigte eine bessere Sicherung erhielte als der Verpflichtete.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 202/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 1228/05 vom 20.09.2005

Rechtsgebiete:BBG, BLV, GG
Schlagworte:Auswahlverfahren, Beamter, Beförderung, Beurteilung, Konkurrentenverfahren, Quotierung, Richtwerte
Stichwort:Quotierung
Leitsatz:Eine Beurteilungspraxis, die ohne sachlichen Grund nicht hinreichend zwischen den zu Beurteilenden differenziert, verletzt den von Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Anspruch des im Beförderungsauswahlverfahren unterlegenen Bewerbers auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 1228/05


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