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Qualifizierte Untätigkeit

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 05.1698 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:StAG
Schlagworte:Einbürgerung, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Kosovo-Albaner, Folgenbeseitigungslast, Qualifizierte Untätigkeit
Stichwort:Qualifizierte Untätigkeit
Leitsatz:1. Die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Var. 2 StAG wegen Unzumutbarkeit der Bedingungen für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit setzt grundsätzlich die Einleitung eines Entlassungsverfahrens voraus.

2. Wird ein Anspruch auf Einbürgerung (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) von der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht verbeschieden und entfällt später (infolge Asylwiderrufs), setzt eine im Rahmen des § 8 StAG zu berücksichtigende ermessensverdichtende Folgenbeseitigungslast eine qualifizierte behördliche Untätigkeit voraus.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 05.1698




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