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Qualifizierte elektronische Signatur

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 563/96 vom 03.12.1997

Rechtsgebiete:GG, BGB, BAT
Schlagworte:Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen
Stichwort:Qualifizierte elektronische Signatur
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bindet den Träger eines Ordnungs- und Regelungsbereiches nur in dessen eigenem Zuständigkeitsbereich. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz enthält daher kein Gebot zur einheitlichen Behandlung von Arbeitnehmergruppen in unterschiedlichen Ordnungs- oder Regelungsbereichen.

2. Die unterschiedliche Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen nach einem Eingruppierungserlaß und von wissenschaftlichen Mitarbeitern in Forschung und Lehre nach der Vergütungsordnung zum BAT verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Aktenzeichen: 10 AZR 563/96
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 03. Dezember 1997
- 10 AZR 563/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 06. November 1995
Krefeld - 4 Ca 2247/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 09. Mai 1996
Düsseldorf - 7 Sa 6/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 563/96



BAG – Urteil, 8 AZR 375/96 vom 13.11.1997

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang nach § 613 a BGB
Stichwort:Qualifizierte elektronische Signatur
Leitsatz:Leitsätze:

1. Wird aus einem Betrieb eine wirtschaftliche Einheit übernommen, die die Voraussetzungen eines Betriebsteiles im Sinne von § 613 a BGB erfüllt, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer ein, die in dieser Einheit tätig waren.

2. Ist es infolge der Übernahme einer solchen Teileinheit nicht mehr möglich, den verbleibenden Betrieb sinnvoll zu führen, hat das nicht zur Folge, daß der Erwerber der Teileinheit in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen aller Arbeitnehmer des früheren Betriebes eintritt.

Aktenzeichen: 8 AZR 375/96
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 13. November 1997
- 8 AZR 375/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 19. Oktober 1995
Duisburg - 2 Ca 484/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 18. April 1996
Düsseldorf - 5 Sa 1579/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 375/96

BAG – Urteil, 4 AZR 452/96 vom 24.09.1997

Rechtsgebiete:AVR Caritasverband, Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Schlagworte:Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband
Stichwort:Qualifizierte elektronische Signatur
Leitsatz:Leitsätze:
1. Die Leitung eines Altenzentrums ist als ein großer Arbeitsvorgang anzusehen.

2. Eine Einrichtung der stationären Altenhilfe im Sinne der AVR Caritasverband ist dann gegeben, wenn alte Menschen aufgenommen und eingegliedert werden und erforderlichenfalls und um die Uhr versorgt werden, also ihnen Unterkunft und Verpflegung gewährt wird, Pflege in gesunden und kranken Tagen erbracht wird und sie umfassend betreut werden. Hierzu gehören Altenwohnungen nicht, auch wenn sie für den Notfall mit der Einrichtung verbunden sind.

Aktenzeichen: 4 AZR 452/96
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 24. September 1997
- 4 AZR 452/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 07. November 1995
Ludwigshafen-Kammern Landau- - 5 Ca 60/95 L -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 01. April 1996
Rheinland-Pfalz - 9 (11) Sa 1358/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 452/96


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