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Qualifikationsanforderungen im Vertragsarztrecht

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 6 KA 40/07 R vom 09.04.2008

1. Regelungen im EBM-Ä können ihre gesetzliche Grundlage in § 87 SGB V, in § 82 Abs 1 SGB V oder in § 135 Abs 2 SGB V haben.

2. Qualifikationsanforderungen im Vertragsarztrecht können über berufsrechtliche Regelungen hinausgehen. Das ist sowohl mit Art 74 Abs 1 Nr 12 als auch mit Art 12 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG vereinbar.

3. Die Ermächtigung eines Krankenhausarztes darf nicht Leistungen erfassen, für die ihm die vertragsarztrechtlich erforderliche formelle Qualifikation fehlt. Dies gilt auch dann, wenn sich daraus für die Versicherten Versorgungserschwernisse ergeben.

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