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Punkteabzug

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10206/08.OVG vom 15.04.2008

1. Die in § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVG bestimmten Maßnahmen sind erneut zu ergreifen, wenn sich die vorausgesetzten Punktstände zum wiederholten Mal durch das Hinzutreten weiterer Punkte ergeben.

2. Werden die maßgeblichen Punktestände dagegen "von oben" durch einen Abbau von Punkten infolge Tilgung oder gemäß § 4 Abs. 4 StVG abermals erreicht, bedarf es keiner erneuten Durchführung der Maßnahme auf der betreffenden Stufe.

3. Im Falle einer Reduzierung des Punktestandes gemäß § 4 Abs. 5 StVG wird das Versäumnis der Fahrerlaubnisbehörde jedenfalls dann durch die Rückführung des Punktestandes ausgeglichen - mit der Folge keiner weiteren Punktereduzierung nach dieser Bestimmung bei erneutem Punkteanstieg -, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" gemäß § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen erneut notwendige Maßnahme unterblieb.

4. Die Frage, ob im Rahmen des § 4 Abs. 3 bis 5 StVG das sog. Tattagprinzip oder das sog. Rechtskraftprinzip gilt, bedarf noch keiner abschließenden Entscheidung.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 396/06 vom 09.01.2007

1. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden für die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber keine verbindlichen Punktekonten geführt. Deshalb kann ein Fahrerlaubnisinhaber nicht im Wege der Leistungsklage verlangen, dass die Fahrerlaubnisbehörde durch Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt verbindliche Änderungen seines Punktestandes herbeiführt.

2. Im Bereich des § 4 StVG sind Feststellungsklagen eines Fahrerlaubnisinhabers auf verbindliche Feststellung seines Punktestandes wegen der Möglichkeit des nachträglichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG und des danach fehlenden Feststellungsinteresses regelmäßig ausgeschlossen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1386/06 vom 09.01.2007

1. Weder § 4 StVG noch § 41 FeV ist eine Anspruchsgrundlage auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts in Bezug auf den Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers oder in Bezug auf einen Teilaspekt, wie z.B. den mit dem Besuch eines Aufbauseminars nach § 4 Abs. 4 Satz 1 StVG verbundenen Punkteabzug, zu entnehmen.

2. Im Bereich des § 4 StVG sind Feststellungsklagen eines Fahrerlaubnisinhabers auf verbindliche Feststellung seines Punktestandes wegen der Möglichkeit des nachträglichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG und des danach fehlenden Feststellungsinteresses regelmäßig ausgeschlossen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1874/06 vom 09.01.2007

Bei der Ermittlung des Punktestandes im Rahmen des § 4 Abs. 3 StVG sind nur diejenigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers zu berücksichtigen, deren Ahndung zu dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bereits rechtskräftig ist (sog. Rechtskraftprinzip).

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