1. Voraussetzung für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan ist, dass das Krankenhaus bedarfsgerecht ist. Das lässt sich nur auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse beurteilen. Diese beschränkt sich auf die Beschreibung des zu versorgenden Bedarfs der Bevölkerung an Krankenhausbetten; sie ist als solche kein Planungsinstrument (st. Rspr.).
2. Die Bedarfsanalyse muss das Ergebnis einer nachprüfbaren, methodisch einwandfreien Berechnung sein.
3. Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg ist hinsichtlich des Fachgebiets "Psychotherapeutische Medizin" bislang unzureichend.