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psychische Ausnahmesituation

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 11702/05.OVG vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:BBG, BDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Bundesdisziplinarrecht, Deutsche Telekom AG, T-Punkt, Telekommunikation, anvertraut, dienstlich anvertraut, Zugriff, Zugriffsdelikt, Entwendung, Handy, Upgrade, Falschbuchung, Kernpflicht, Kernpflichtverletzung, Kernbereich, Kernbereichsverletzung, Vertrauensverlust, endgültiger Vertrauensverlust, Bemessungskriterien, anerkannter Milderungsgrund, Ausnahmesituation, unverschuldete finanzielle Notlage, existentielle Notlage, psychische Ausnahmesituation, Unterhaltsbeitrag, Regeltypik, unbillige Härte
Stichwort:psychische Ausnahmesituation
Leitsatz:1. Der unberechtigte Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter (hier: Entwendung von Handys aus T-Punkt) stellt eine Verletzung im Kernbereich der Dienstpflichten dar.

2. Die für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche Feststellung eines endgültigen Vertrauensverlustes setzt neben der Schwere des Dienstvergehens auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11702/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 10903/05.OVG vom 02.12.2005

Rechtsgebiete:GG, BBG, BDG, PostPersRG, StGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung, Straftat, Abrechnung, Nachnahmebeträge, Entgelte, anvertraut, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe, Spielsucht, Spiel-Abhängigkeit, psychische Ausnahmesituation, abgeschlossene negative Lebensphase
Stichwort:psychische Ausnahmesituation
Leitsatz:1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum dienstlich anvertraute Nachnahmebeträge verspätet abrechnet und zwischenzeitlich zur Finanzierung seiner Spielsucht verwendet, verletzt seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hierdurch eingetretenen endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus öffentlichen Dienst zu entfernen ist.

2. Zu den Milderungsgründen bei Zugriffsdelikten auf dienstlich anvertraute Gelder nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10903/05.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 NDH L 6/04 vom 01.12.2005

Rechtsgebiete:NDO
Schlagworte:Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, Finanzbeamter, Milderungsgrund, Steuerhinterziehung, eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, psychische Ausnahmesituation, unerlaubte Hilfe in Steuersachen
Stichwort:psychische Ausnahmesituation
Leitsatz:Ein Finanzbeamter, der in mehreren hundert Einzelfällen unerlaubte Hilfe in Steuersachen geleistet, dabei in mehr als 190 Fällen falsche Angaben in den Steuererklärungen Dritter eingetragen und darüber hinaus Einkünfte aus der unerlaubten Hilfe in Steuersachen nicht in seinen eigenen Steuererklärungen angegeben hat, ist aus dem Dienst zu entfernen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 NDH L 6/04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10643/04.OVG vom 18.06.2004

Rechtsgebiete:LDG, LBG
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Polizeischule, Verhaltenstrainer, Stress- und Konfliktbewältigung, Supervision, Moderation, Moderator, Veranstaltungsservice, Modenschau, Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, unerlaubte Nebentätigkeit, Genehmigungsfähigkeit, Zweitberuf, Anzeigepflicht, Dienstunfähigkeit, krankheitsbedingt, Krankschreibung, Krankenstand, Zeugenbeeinflussung, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Dienstaufsicht, erhöhte Selbstständigkeit, Freiraum, Eigenverantwortung, Selbstkontrolle, Dienstaufsicht, innerdienstliche Kontrolle, Abmahnung, Warnung, hartnäckige Uneinsichtigkeit, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Zurückstufung, Degradierung, Dienstentfernung, Entfernung aus dem Dienst, Dienstenthebung, psychische Ausnahmesituation, negative Lebensphase, posttraumatische Belastungsstörung, Fortsetzungszusammenhang , fortgesetzte Handlung, Reue, Lippenbekenntnis
Stichwort:psychische Ausnahmesituation
Leitsatz:Wer über einen Zeitraum von mehreren Jahren beharrlich und unter massiver Beeinträchtigung des Dienstes, aber auch während er krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit (hier: Moderation und Organisation von Veranstaltungen privatwirtschaftlicher Unternehmen) nachgeht, ist im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar und aus diesem zu entfernen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10643/04.OVG


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