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LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 611/07 vom 14.11.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:vorgezogene Altersrente, vorgezogene Betriebsrente, PSV, Unfallruhegehalt
Stichwort:PSV
Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der wegen des Bezuges eines Unfallruhegehaltes aus einem vorangegangenem Beamtenverhältnis nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, hat gegen den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung keinen Anspruch gemäß § 6 BetrAVG auf vorgezogene Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn sein früherer Arbeitgeber - ohne dass die Versorgungsrichtlinien dies vorgesehen hätten - innerhalb der letzten 23 Monate vor Insolvenzeröffnung solche Leistungen tatsächlich erbracht hatte.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 611/07



LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 1147/01 vom 19.07.2002

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Statuskontrolle, innerfamiliäres Arbeitsverhältnis, innerfamiliäre Versorgungszusage, Anlass einer Versorgungszusage, Altersversorgung, PSV, Arbeitnehmer als Unternehmer, Versicherungsmissbrauch
Stichwort:PSV
Leitsatz:1. Ein Vertragsverhältnis, das von den Parteien ausdrücklich als Arbeitsverhältnis gewollt wurde und wird, ist grundsätzlich der gerichtlichen Statuskontrolle nicht zugänglich mit dem Ziel, eine andere rechtliche Einordnung vorzunehmen.

2. Ein Arbeitsverhältnis ändert seinen rechtlichen Status nicht dadurch, dass der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht ausübt. Derart "liberale" Arbeitsverhältnisse sind besonders bei familiären Beziehungen der Vertragspartner nicht unüblich.

3. Unternehmer ist, wem das Unternehmen gehört.

4. Auch einem Familienmitglied wird eine Altersversorgung "aus Anlass" seines Arbeitsverhältnisses zugesagt, wenn dies jedenfalls auch mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis geschieht. Für den Insolvenzschutz ist es unschädlich, wenn sich die familiären Beziehungen nicht begründend, sondern allenfalls mitbegründend auf die Versorgungszusage ausgewirkt haben.

5. Sofern zur Anerkennung einer innerfamiliären Versorgungszusage der schriftliche Abschluss eines Arbeitsvertrages verlangt wird, ist dieser nicht als materielle Anspruchsvoraussetzung gemeint, sondern als Mittel zu ihrem Nachweis; d. h. dass der Nachweis grundsätzlich auch anders geführt werden kann.

6. Zum Missbrauch i. S. v. § 7 Abs. 5 S. 1 BetrAVG bei Beleihung einer Lebensversicherung: Werden die gewonnenen Mittel dem Betrieb zugeführt, um ihn zu sanieren, kann es grundsätzlich nicht der überwiegende Zweck der Beleihung gewesen sein, den PSV in Anspruch zu nehmen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 1147/01


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