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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPrüfverfahren der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost 

Prüfverfahren der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 11.05 vom 22.06.2006

Im Geschäftsbereich der Deutschen Post AG hat bei Erhebung der Disziplinarklage regelmäßig der Betriebsrat des Betriebes mitzuwirken, bei dem der Beamte beschäftigt ist; eine Mitwirkungszuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats ist nur ausnahmsweise gegeben.

Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost hat den gesamten Disziplinarverfahrensgang auf Rechtmäßigkeit in formeller und materieller Hinsicht sowie auf sachgerechte Ermessensausübung im Regelfall erst dann zu überprüfen, wenn zuvor alle Verfahrensschritte einschließlich des Beteiligungsverfahrens abgeschlossen sind.

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