JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prüfungswiederholung
| Rechtsgebiete: | KunstGymStPrV |
| Schlagworte: | Künstlerische Prüfungsordnung, KPO, Täuschungsversuch, Prüfungswiederholung, Grundsatz der Chancengleichheit |
| Stichwort: | Prüfungswiederholung |
| Leitsatz: | Bei einem nachträglich festgestellten Täuschungsversuch, der nach § 20 Abs. 4 Satz 1 KPO das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat, ergibt sich aus § 20 Abs. 4 Satz 2 KPO kein eigenständiger Anspruch auf eine Prüfungswiederholung, wenn dem Kandidaten nach den sonstigen Bestimmungen der Künstlerischen Prüfungsordnung keine Wiederholungsmöglichkeit mehr zusteht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 3354/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, GHPO II |
| Schlagworte: | Zweite Staatsprüfung, Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Unterrichtspraxis, Prüfungswiederholung, Neubewertung, Begründung, Konkretisierung, Wesensgehalt, Überdenken, Besorgnis der Befangenheit, Hinweise, Markierungen, Materielle Bewertungsfehler, Bewertungsspielraum, Prüfungsspezifische Wertungen |
| Stichwort: | Prüfungswiederholung |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob die Prüfungsbehörde ihre Stellung im Verfahren des Überdenkens überschreitet, wenn sie in dem Anschreiben an die Prüfer Hinweise zum Verfahren gibt und einzelne Einwendungen des Prüflings in dessen Widerspruchsschreiben durch Unterstreichungen und Fragezeichen markiert (hier verneint). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 1071/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, GKG, NJAG, NJAVO |
| Schlagworte: | Arbeitszeugnis, Benachteiligungsverbot, Datierung, Gesetzesvorbehalt, Gleichbehandlungsgrundsatz, Interessenabwägung, Prüfungsgesamtnote, Prüfungsverfahren, Prüfungswiederholung, Prüfungszeugnis, Streitwert, Prüfungsrecht, Zeugniswahrheit, zweite juristische Staatsprüfung |
| Stichwort: | Prüfungswiederholung |
| Leitsatz: | 1. Aus dem prüfungsrechtlichen Benachteiligungsverbot folgt nicht, dass im Fall der Wiederholung einer bereits im ersten Durchgang bestandenen Prüfung das endgültige Prüfungszeugnis auf den Zeitpunkt der ersten bestandenen Prüfung zu datieren ist. 2. Wenn sich der in einem Haupt- und Hilfsantrag zum Ausdruck kommende Inhalt des begehrten Prüfungszeugnisses nur in unwesentlichen Nuancen unterscheidet, betreffen die Ansprüche denselben Gegenstand i. S. d. 45 Abs. 1 Satz 3 GKG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 418/07 | |
| Rechtsgebiete: | JAPrO |
| Schlagworte: | Prüfungsverfahren, Verfahrensmangel, Abhilfemaßnahmen, Rügepflicht, Ausnahmen, Prüfung Wiederholung, Prüfungswiederholung, Ausschlussfrist |
| Stichwort: | Prüfungswiederholung |
| Leitsatz: | Die Verpflichtung, einen (vermeintlichen) Mangel des Prüfungsverfahrens der Ersten juristischen Staatsprüfung innerhalb der einmonatigen Ausschlussfrist des § 24 Abs. 4 S. 3 JAPrO geltend zu machen, gilt auch dann, wenn die Verpflichtung, den Mangel unverzüglich zu rügen, ausnahmsweise entfallen sollte. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 675/06 | |
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