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Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 A 189/07 vom 31.05.2007

Rechtsgebiete:LBO 2004
Schlagworte:Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Stichwort:Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Leitsatz:1. Eine bewusste Überschreitung des eingeschränkten präventiven Prüfungsprogramms für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 2 LBO 2004 durch die Bauaufsichtsbehörde rechtfertigt für sich nicht die Annahme einer Verletzung von Nachbarrechten.

2. Bei unter Ausnutzung der abstandsflächenrechtlichen Privilegierung ausgeführten grenzständigen oder grenznahen Garagen ist eine Nutzung des Daches als Terrasse nur in dem Bereich zulässig, der sich außerhalb des Mindestgrenzabstands für nicht privilegierte Gebäude von 3 m (§ 7 Abs. 5 Satz 3 LBO 2004) befindet.

3. Der Umstand, dass eine unter Ausnutzung des § 8 Abs. 2 LBO 2004 grenzständig oder - wie hier - grenznah errichtete Garage baulich und funktional mit dem Hauptgebäude, hier dem Wohnhaus, verbunden ist, steht der Annahme des Vorliegens eines abstandsflächenrechtlich privilegierten Gebäudes nicht entgegen, sofern sich die Einhaltung der baulichen Maßvorgaben und die Beachtung der eingeschränkten Benutzungsmöglichkeiten des landesrechtlichen Grenzgaragenprivilegs hinsichtlich des im Grenzbereich befindlichen Anlagenteils eindeutig beurteilen und bejahen lassen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 A 189/07




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