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Prüfungsumfang im Rahmen des Verfahrens der nachträglichen Klagezulassung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Beschluss, 15 Ta 598/02 vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Stichwort:Prüfungsumfang im Rahmen des Verfahrens der nachträglichen Klagezulassung
Leitsatz:Die inhaltliche Prüfung im Zulassungsverfahren nach § 5 KSchG ist auf die Frage beschränkt, ob die Verspätung der Klageerhebung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht; die Frage, ob überhaupt eine Kündigungserklärung vorliegt oder wann die Kündigung zugegangen ist, ist hingegen im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung nicht zu klären.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 15 Ta 598/02




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