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Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.407 vom 10.07.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BayBO, BauGB
Schlagworte:Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen Baugenehmigungen, Begründung eines Beschlusses, Bezugnahme auf ein Hinweisschreiben des Berichterstatters, Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren, Prüfung zwar nicht dargelegter, aber ohne weiteres zu ersehender Gründe, Abstandsflächenrecht, 16 m-Privileg, Einfügungsgebot, Gebot der Rücksichtnahme ("erdrückende" Wirkung)
Stichwort:Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 06.407



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 1824/01 vom 06.12.2001

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Abänderungsverfahren bei einstweiliger Anordnung, Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren
Stichwort:Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren
Leitsatz:1. Im einstweiligen Anordnungsverfahren ist im Hinblick auf die Abänderung oder Aufhebung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung § 80 Abs. 7 VwGO (und nicht § 927 ZPO) analog anzuwenden. Das Abänderungsverfahren kann daher auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet werden. Die Abänderungsbefugnis ist dabei nicht auf Fälle beschränkt, in denen zuvor eine einstweilige Anordnung erlassen wurde, sondern erfasst auch ablehnende Entscheidungen.

2. Die Ablehnung der Änderung oder Aufhebung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von Amts wegen gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 1824/01


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