JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prüfungsumfang im Anfechtungsverfahren
| Rechtsgebiete: | VwGO, AO, KAG |
| Schlagworte: | Grundstücksanschlusskosten, Duldungsbescheid, Prüfungsumfang im Anfechtungsverfahren, Öffentliche Last, Entstehung auch bei Bestandskraft des Kostenersatzbescheides gegen Voreigentümer zu prüfen, Zulassung der Berufung abgelehnt (wie 2 A 178/02. Z für Wasserversorgungsbeitrag) |
| Stichwort: | Prüfungsumfang im Anfechtungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Der Kostenersatzanspruch für Grundstücksanschlusskosten ruht mit seiner Entstehung als öffentliche Last auf dem angeschlossenen Grundstück. 2. Bei einer Anfechtungsklage gegen einen Duldungsbescheid wegen eines Grundstücksanschlusskostenersatzanspruchs ist die Entstehung der öffentlichen Last zu prüfen (wie 2 A 178/02.Z für Wasserversorgungsbeitrag). |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 177/02.Z | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AO, KAG |
| Schlagworte: | Zulassungsantrag (abgelehnt), Wasserversorgungsbeitrag, Duldungsbescheid, Prüfungsumfang im Anfechtungsverfahren, Öffentliche Last, Entstehung auch bei Bestandskraft des Heranziehungsbescheides zu prüfen, Satzungsänderung im Zulassungsverfahren, Ankündigung des Erlasses einer Heilungssatzung innerhalb der Zulassungsfrist, Voraussetzungen an die Darlegung eines hinreichend konkret bevorstehenden Satzungserlasses zur Heilung formeller oder materieller Satzungsfehler |
| Stichwort: | Prüfungsumfang im Anfechtungsverfahren |
| Leitsatz: | Zum Prüfungsumfang einer Anfechtungsklage gegen einen Duldungsbescheid wegen eines Anschlussbeitrages gehört die Frage, ob der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, in das die Vollstreckung geduldet werden soll. Die Prüfung schließt die Gültigkeit der Voraussetzungen für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ein, insbesondere die Gültigkeit der Beitragssatzung. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 178/02.Z | |
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