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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 10 U 10/05 vom 02.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Versäumnisurteil, Berufung, Prüfungsumfang der
Stichwort:Prüfungsumfang der
Leitsatz:1. Bei der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil ist der Prüfungsumfang des Berufungsgerichts darauf beschränkt, ob ein Fall der schuldhaften Säumnis vorgelegen hat. Eine Prüfung, ob das erste Versäumnisurteil verfahrensrechtlich zu Recht ergangen ist, findet nicht statt.

2. Zu den Voraussetzungen des "Verhandelns" im Sinne der §§ 333, 345 ZPO.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 10 U 10/05




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