JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prüfungsumfang
| Rechtsgebiete: | GBO, JBeitrO, ZPO |
| Schlagworte: | Zwangshypothek, Gerichtskosten, Prüfungsumfang, Grundbuchamt |
| Stichwort: | Prüfungsumfang |
| Leitsatz: | Bei Anträgen der Gerichtskasse nach § 7 JBeitrO handelt es sich um ein Ersuchen im Sinn von § 38 GBO. Einwendungen gegen den beizutreibenden Anspruch oder die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung sind nach § 8 JBeitrO, nicht im Grundbuchverfahren geltend zu machen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 163/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Windkraftanlage, verweigertes Einvernehmen, Planungshoheit, Prüfungsumfang, Ziele der Raumordnung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Inzidentprüfung eines Regionalen Raumordnungsplans im Eilverfahren, Lärm, Artenschutz, Rotmilan |
| Stichwort: | Prüfungsumfang |
| Leitsatz: | Gegenüber - ihrer Ansicht nach - unzulässigen Außenbereichsvorhaben auf dem eigenen Gebiet kann sich die Gemeinde immer auf ihre Planungshoheit berufen. Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der (Belegenheits-)Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Bekräftigung des Senatsbeschlusses vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07). Zu den Anforderungen an in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung und Planungsabsichten als öffentlicher Belang. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EO 346/08 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BG |
| Schlagworte: | Beamter, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Prüfungsumfang, Ruhestand, Untersuchung, amtsärztliche, Versetzung, Zweifel |
| Stichwort: | Prüfungsumfang |
| Leitsatz: | 1. Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA i. V. m. §§ 45b, 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA, wenn der Beamte bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde (Fortführung von OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris). 2. Ein Beamter ist nach wie vor verpflichtet, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines Gesundheitszustandes mitzuwirken, auch wenn er bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beamte selbst mit der Behauptung seiner Dienstfähigkeit um seine aktive dienstliche Verwendung nachsucht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 164/08 | |
| Rechtsgebiete: | LVwVfG, BVFG |
| Schlagworte: | Bestandskraft, Berufsrecht, Prüfungsumfang, Regelungsgegenstand, Sachliche Einlassung, Sachentscheidung, Sachprüfung, Wiederaufgreifen, Wiederholende Verfügung, Zweitbescheid |
| Stichwort: | Prüfungsumfang |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens ist allein verfahrensrechtlicher Natur und erschöpft sich in der Regelung, ob sich die Behörde auf die Bestandskraft beruft und es so bei der bereits getroffenen Entscheidung verbleibt (sog. "wiederholende Verfügung"), oder ob diese aufgehoben und anschließend eine neue Sachentscheidung getroffen wird (sog. "Zweitbescheid"). 2. Sachliche Begründungserwägungen in einem Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wieder-aufgreifen des Verfahrens abgelehnt worden ist, müssen kein Indiz für das Vorliegen eines "Zweitbescheids" mit erneuter Sachbescheidung sein. Sie können vielmehr ebenso Erwägungen zur Begründung der verfahrensbezogenen Ermessensausübung darstellen. Dies gilt grundsätzlich sogar dann, wenn zur Begründung des abgelehnten Wiederaufgreifens auf Gesichtspunkte zurückgegriffen wird, die in der Begründung des ursprünglichen Bescheids nicht zur Sprache gekommen sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1099/08 | |
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