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Prüfungsrecht

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 418/07 vom 07.02.2008

Rechtsgebiete:GG, GKG, NJAG, NJAVO
Schlagworte:Arbeitszeugnis, Benachteiligungsverbot, Datierung, Gesetzesvorbehalt, Gleichbehandlungsgrundsatz, Interessenabwägung, Prüfungsgesamtnote, Prüfungsverfahren, Prüfungswiederholung, Prüfungszeugnis, Streitwert, Prüfungsrecht, Zeugniswahrheit, zweite juristische Staatsprüfung
Stichwort:Prüfungsrecht
Leitsatz:1. Aus dem prüfungsrechtlichen Benachteiligungsverbot folgt nicht, dass im Fall der Wiederholung einer bereits im ersten Durchgang bestandenen Prüfung das endgültige Prüfungszeugnis auf den Zeitpunkt der ersten bestandenen Prüfung zu datieren ist.

2. Wenn sich der in einem Haupt- und Hilfsantrag zum Ausdruck kommende Inhalt des begehrten Prüfungszeugnisses nur in unwesentlichen Nuancen unterscheidet, betreffen die Ansprüche denselben Gegenstand i. S. d. 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 418/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 PA 593/07 vom 17.09.2007

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Chancengleichheit, Prüfungsfragen, Prüfungsrecht, Sprachkenntnisse
Stichwort:Prüfungsrecht
Leitsatz:1. Der Grundsatz der Chancengleichheit und Fairness im Prüfungsrecht gebietet keine Differenzierung der Prüfungsbedingungen nach den jeweiligen Sprachkenntnissen der nicht deutschsprachigen Prüflinge.

2. Ein nicht deutschsprachiger Prüfling hat daher keinen Anspruch darauf, dass ihm die Prüfungsfragen in einer gerade und spezifisch auf seine eingeschränkten individuellen Fähigkeiten zur Verständigung in deutscher Sprache gestellt werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 PA 593/07

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 05.2683 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:JAPO 1993
Schlagworte:Prüfungsrecht, Zweite Juristische Staatsprüfung, Aufbaufehler, Urteilsstil, eigenverantwortliche Bewertung bei Verwendung eines Begründungsblattes
Stichwort:Prüfungsrecht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 05.2683

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11269/05.OVG vom 07.09.2005

Rechtsgebiete:GG, ZDF-StV, JMStV
Schlagworte:Rundfunkrecht, Fernsehrecht, Rundfunkanstalt, Fernsehen, ZDF, Wahl, Bundestagswahl, Parlamentswahl, Wahlkampf, Chancengleichheit, Wählerstimme, Werbemöglichkeit, Sendezeit, Sendetermin, Ausstrahlung, Sendung, Wahlwerbung, Wahlwerbespot, Werbespot, Spot, Sendematerial, Sendebeitrag, filmische Darstellung, Film, Intendant, Zurückweisung, Zurückweisungsrecht, Prüfungsrecht, allgemeine Gesetze, Zensur, Orgie, Menschenbild, Menschenwürde, Würde, Jugendschutz
Stichwort:Prüfungsrecht
Leitsatz:Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts sind befugt, die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots einer politischen Partei abzulehnen, wenn dessen Inhalt in krassem Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes steht (hier: keine Verpflichtung des ZDF, Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland auszustrahlen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11269/05.OVG


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