JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung |
| Stichwort: | Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung |
| Leitsatz: | Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung aus der Strafhaft ist allein § 57 StGB. Die prozessuale Vorschrift des § 454 Abs. 2 S. 2 StPO verschärft die materiellrechtlichen Anforderungen an eine bedingte Entlassung nicht. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 635/07 | |
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