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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 1439/04 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:GG, HHG
Schlagworte:Anmeldefrist, Diplom, Ermächtigungsgrundlage, Prüfungsleistungen
Stichwort:Prüfungsleistungen
Leitsatz:Das in einer Diplom-Prüfungsordnung für die Teilnahme an jeder einzelnen Prüfungsleistung aufgestellte Erfordernis einer gesonderten Meldung, die innerhalb von vom Prüfungsamt durch Aushang bekannt gegebenen Anmeldefristen erfolgen muss, bedarf keiner ausdrücklichen formal-gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Hochschulgesetz.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1439/04




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