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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 14.01 vom 19.12.2001

Rechtsgebiete:VwGO, DRiG, NJAG, NJAVO
Schlagworte:Abweichensklausel, Aktenvortrag, Bewertung von Prüfungsleistungen, Chancengleichheit, Gesamteindruck aller Prüfungsleistungen, mündliche Prüfung, Prüfungsleistung, Prüfungsteil, Notenverbesserung, Rechtsschutz, Verfahrensdauer, Verschlechterungsverbot, vorläufiger Rechtsschutz, zweite juristische Staatsprüfung.
Stichwort:Prüfungsleistung
Leitsatz:Kann der Prüfling wegen Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung die nochmalige Ablegung der Prüfung verlangen, so ist das erneute Prüfungsverfahren in Ermangelung einer normativen Regelung der Fehlerfolgen so zu gestalten, dass der Prüfling durch dieses Verfahren den geringstmöglichen Nachteil erleidet. Diesem Gesichtspunkt wird in der Regel dadurch entsprochen, dass der Prüfling lediglich denjenigen selbständig zu bewertenden Prüfungsteil erneut abzulegen hat, dem der rechtserhebliche Mangel anhaftet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 14.01




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