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Prüfungs- und Mitteilungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 12.98 vom 13.05.1998

Rechtsgebiete:ÄAppO, GG
Schlagworte:Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht, Säumnis, Prüfungs- und Mitteilungspflicht, Ärztliche Vorprüfung: Säumnis
Stichwort:Prüfungs- und Mitteilungspflicht
Leitsatz:Leitsätze:

Wenn eine verzögerte Mitteilung eines wichtigen Grundes für die Versäumung einer Prüfung offensichtlich nicht zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit zu Lasten Dritter führen kann, sind an die Beurteilung der Unverzüglichkeit der Mitteilung angesichts des Grundrechts auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) insbesondere dann keine zu hohen Anforderungen zu stellen, wenn hiervon der endgültige Verlust der Prüfungschance abhängt. Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt des Prüflings an den Prüfungstagen genügt es daher, wenn die Benachrichtigung des Prüfungsamtes über die Gründe der Versäumung der Prüfung in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt steht.

Urteil des 6. Senats vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 C 12.98 -

I. VG München vom 16.12.1996 - Az.: VG M 3 K 96.4912 -
II. VGH München vom 14.05.1997 - Az.: VGH 7 B 96.4284 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 12.98




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