( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPrüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes 

Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 295/01 vom 15.06.2004

Rechtsgebiete:BeurkG
Schlagworte:Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes
Stichwort:Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes
Leitsatz:Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 BeurkG verpflichtet, bei Aufnahme einer Belastungsvollmacht in einen zu beurkundenden Wohnungskaufvertrag zu klären, welche Form der Kaufpreisfinanzierung beabsichtigt ist und welche Art der dinglichen Sicherung hierfür benötigt wird.

Die Beurkundung einer Belastungsvollmacht, die weder zur Finanzierung des innerhalb weniger Tage an den Verkäufer direkt zu zahlenden Kaufpreises geeignet ist noch für eine eventuell beabsichtigte Nachfinanzierung verwendet werden kann, stellt eine unrichtige Sachbehandlung jedenfalls nur dann dar, wenn die erforderliche Klärung des Parteiwillens unterblieben ist.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 295/01




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/pruefungs--und-belehrungspflichten-des-notars-bei-belastungsvollmacht-zur-sicherung-der-finanzierung-eines-wohnungskaufes

"Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN