JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes
| Rechtsgebiete: | BeurkG |
| Schlagworte: | Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes |
| Stichwort: | Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes |
| Leitsatz: | Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 BeurkG verpflichtet, bei Aufnahme einer Belastungsvollmacht in einen zu beurkundenden Wohnungskaufvertrag zu klären, welche Form der Kaufpreisfinanzierung beabsichtigt ist und welche Art der dinglichen Sicherung hierfür benötigt wird. Die Beurkundung einer Belastungsvollmacht, die weder zur Finanzierung des innerhalb weniger Tage an den Verkäufer direkt zu zahlenden Kaufpreises geeignet ist noch für eine eventuell beabsichtigte Nachfinanzierung verwendet werden kann, stellt eine unrichtige Sachbehandlung jedenfalls nur dann dar, wenn die erforderliche Klärung des Parteiwillens unterblieben ist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 295/01 | |
"Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Belastungsvollmacht zur Sicherung der Finanzierung eines Wohnungskaufes - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum