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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 675/06 vom 16.08.2006

Rechtsgebiete:JAPrO
Schlagworte:Prüfungsverfahren, Verfahrensmangel, Abhilfemaßnahmen, Rügepflicht, Ausnahmen, Prüfung Wiederholung, Prüfungswiederholung, Ausschlussfrist
Stichwort:Prüfung Wiederholung
Leitsatz:Die Verpflichtung, einen (vermeintlichen) Mangel des Prüfungsverfahrens der Ersten juristischen Staatsprüfung innerhalb der einmonatigen Ausschlussfrist des § 24 Abs. 4 S. 3 JAPrO geltend zu machen, gilt auch dann, wenn die Verpflichtung, den Mangel unverzüglich zu rügen, ausnahmsweise entfallen sollte.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 675/06




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