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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPrüfung von Wahlvorschlägen 

Prüfung von Wahlvorschlägen

Entscheidungen der Gerichte

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 Ta BV 27/06 vom 14.02.2007

Der Wahlvorstand hat kurz vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, insbesondere am vorletzten und letzten Tag vor Fristablauf, Vorkehrungen zu treffen, damit er eingehende Wahlvorschläge möglichst sofort prüfen und die Listenvertreter über etwaige Mängel informieren kann. Verletzt er diese Pflicht, kann dies zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen.

BAG – Beschluss, 7 ABR 39/04 vom 25.05.2005

1. Nach § 14 Abs. 4 BetrVG muss ein Wahlvorschlag der Arbeitnehmer von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer unterzeichnet sein. Enthält ein Wahlvorschlag eine zu geringe Anzahl von Stützunterschriften, ist er nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 WO ungültig. Befinden sich die Bewerberliste und die Stützunterschriften auf mehreren Blättern, muss eindeutig erkennbar sein, dass diese eine einheitliche Urkunde bilden. Dies kann sich nicht nur aus einer körperlich festen Verbindung der Blätter ergeben, sondern auch aus sonstigen, den Schriftstücken anhaftenden Merkmalen, zB der Wiedergabe des Kennworts auf den einzelnen Blättern.

2. Der Wahlvorstand hat am letzten Tag der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen Vorkehrungen zu treffen, damit er eingehende Wahlvorschläge möglichst sofort prüfen und die Listenvertreter über etwaige Mängel informieren kann. Verletzt er diese ihm nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO obliegende Pflicht, kann dies zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen.

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