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Prüfung durch den Wahlvorstand

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 18.06 vom 10.01.2007

Rechtsgebiete:BlnPersVG, WO BlnPersVG
Schlagworte:Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag, Prüfung durch den Wahlvorstand, Wahlanfechtung
Stichwort:Prüfung durch den Wahlvorstand
Leitsatz:1. Die Angabe "Personalabteilung" als Berufsbezeichnung in einem Wahlvorschlag für einen Mitarbeiter der Personalabteilung in leitender Funktion verstößt gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BlnPersVG.

2. Unbeanstandet gebliebene Verstöße eines Wahlvorschlages gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BlnPersVG berechtigen zur Wahlanfechtung, wenn der Wahlvorstand sie kannte oder bei gebotener Sorgfalt leicht hätte erkennen können.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 18.06




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