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Prüfung des Fortbestehens der Bevollmächtigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 163/04 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:GBO, BGB
Schlagworte:Prüfung des Fortbestehens der Bevollmächtigung
Stichwort:Prüfung des Fortbestehens der Bevollmächtigung
Leitsatz:Hat das Grundbuchamt - hier durch Beiziehung der Betreuungsakten - sichere Kenntnis davon, daß die Bevollmächtigung, die der von der Eintragung Betroffene erteilt hat, bereits zum Zeitpunkt der Abgabe der Eintragungsbewilligung erloschen war, kann und muß es einen weiteren Vertretungsnachweis auch dann verlangen, wenn die materiell-rechtlichen Erklärungen aufgrund des Rechtsscheintatbestandes des § 172 Abs. 1 und 2 BGB gegenüber dem Vertretenen bindend geworden sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 163/04




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