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Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 B 16.05 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BbgBO, BauVorlV 1994/1997
Schlagworte:Bauvorbescheid, Lebensmittel-Supermarkt, Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, "Verzicht" auf Lage der Zufahrt, mangelnde Bescheidungsfähigkeit, Rücksichtnahmegebot, Kunden- und Lieferverkehr, Immissionsbelastung, angrenzende Wohn- und Wochenendhausbebauung, Vorbelastung, Anforderungen an Lageplan, Nachreichung von Bauvorlagen im gerichtlichen Verfahren
Stichwort:Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
Leitsatz:Ein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Lebensmittelmarktes ist grundsätzlich nicht bescheidungsfähig, wenn mangels Festlegung der Lage der Zufahrt nicht beurteilt werden kann, ob der durch das Vorhaben ausgelöste Kunden- und Lieferverkehr zu unzumutbaren Immissionen für eine angrenzende Wohn- und Wochenendhausbebauung führt.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 B 16.05




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