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Prüfpflicht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 164/08 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:LSA-BauO
Schlagworte:Beratungspflicht, Beseitigungsanordnung, Prüfpflicht, Vorhaben, baugenehmigungsfreies
Stichwort:Prüfpflicht
Leitsatz:1. Der Wegfall der Baugenehmigungspflicht führt dazu, dass die Behörde vor Baubeginn die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht überprüft und die am Bau Beteiligten, insbesondere auch der Bauherr, in erhöhtem Maß die Verantwortung dafür tragen, dass diese Vorschriften beachtet werden.

2. Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht deshalb daran gehindert, die Beseitigung einer baugenehmigungsfreien, aber materiell baurechtswidrigen Anlage anzuordnen, weil sie den Bauherrn bei Zurückweisung seines Bauantrags wegen der Genehmigungsfreiheit des Vorhabens nicht auf die (offensichtliche) materielle Baurechtswidrigkeit hingewiesen hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 164/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 148/08 vom 03.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Schlagworte:Werkvertrag, Werkunternehmer, Parkett, Parkettverleger, Fußboden, Boden, Hinweispflicht, Prüfpflicht, Dampfsperre
Stichwort:Prüfpflicht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 148/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 10 U 133/08 vom 13.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Schlagworte:Bauvertrag, Werkvertrag, Werkmangel, Mangel, Architekt, Planung, Mitverschulden, Erfüllungsgehilfe, Prüfpflicht
Stichwort:Prüfpflicht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 10 U 133/08

HESSISCHER-VGH – Urteil, 7 N 153/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:GG, HWG, VAwS, WHG
Schlagworte:Heizölverbraucheranlage, Prüfpflicht, Vertrauensschutz
Stichwort:Prüfpflicht
Leitsatz:1. § 28 Abs. 4 in der Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung der Anlagenverordnung hält einer rechtlichen Überprüfung anhand des einschlägigen Bundes- und Landesrechts statt.

2. Insbesondere besitzt § 28 Abs. 4 VAwS, wonach die Überprüfung von Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B außerhalb von Schutzgebieten, die noch nicht durch einen Sachverständigen überprüft worden sind, innerhalb von zwei Jahren nachzuholen ist, mit der Regelung des § 31 Abs. 3 Nr. 4 HWG a. F. eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.

3. Auch private Anlagen werden in zulässiger Weise von der Änderung des § 28 Abs. 4 VAwS erfasst, weil Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe im Sinne des § 19g Abs. 1 Satz 1 WHG nicht nur solche im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen sind.

4. Die Regelung des § 28 Abs. 4 VAwS verstößt als Regelung mit unechter Rückwirkung nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, weil es an einem überwiegenden schutzwürdigen Vertrauen der Eigentümer von Heizölverbraucheranlagen in den Fortbestand der alten Rechtslage fehlt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 7 N 153/06


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