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Prüffähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 70/06 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:VOB/B
Schlagworte:Werklohn, Werkvertrag, Bauvertrag, Schlussrechnung, Rechnung, Prüffähigkeit, Fälligkeit, Stundenlohnzettel, Tagelohnzettel, Abzeichnung, Zeichnung, Unterschrift, Einheitspreise
Stichwort:Prüffähigkeit
Leitsatz:1. Für den Fall einer nicht prüfbaren Schlussrechnung tritt die Fälligkeit einer Werklohnforderung, die auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung erhoben wird, u.a. (dennoch) ein, wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Beanstandungen zur Prüffähigkeit (mehr) erhoben werden.

2. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohn-/Tagelohnzetteln genügt für die Annahme einer nachträglich - stillschweigend (konkludent) getroffenen - Vereinbarung zur Stundenlohnbezahlung nicht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 70/06



OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 85/05 vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:VOB/B
Schlagworte:Architekt, Honorar, Rechnung, Prüffähigkeit, Prüfpflicht, Frist, Zinsen, Verzugszinsen
Stichwort:Prüffähigkeit
Leitsatz:1. Zur Berechtigung eines Architektenhonorars.

2. Der Auftraggeber muss die Rechnung des Architekten alsbald nach Erhalt auf ihre Prüffähigkeit beurteilen. In analoger Anwendung von § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB Teil B ist für diese Prüfung einen Zeitraum von 2 Monaten angemessen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 85/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 13 U 91/04 vom 07.12.2005

Rechtsgebiete:AGBG, BGB, HOAI
Schlagworte:Architekt, Honorar, Honorarrechnung, Rechnung, Schlussrechnung, Fälligkeit, Verjährung, Prüffähigkeit
Stichwort:Prüffähigkeit
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 13 U 91/04

OLG-DRESDEN – Urteil, 5/23 U 2557/01 vom 12.03.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebskostenabrechnung, Prüffähigkeit
Stichwort:Prüffähigkeit
Leitsatz:1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 572) nicht prüffähig, wenn die unter der Bezeichnung "Heizungskosten" ausgewiesenen Aufwendungen neben den eigentlichen Heizkosten noch weitere nicht unbeträchtliche Kosten für Klimaanlage und Wasser enthalten und dies nicht unmittelbar aus der Abrechnung ersichtlich ist.

2. Der Vermieter kann die zunächst nicht nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung während des Rechtsstreits durch die notwendige Aufschlüsselung prüffähig machen, und zwar auch noch im Verlaufe der Berufung. Das Rechtsmittel ist nicht deshalb unzulässig, weil der Vermieter Berufung nur mit dem Ziel einlegt, die als nicht prüffähig zurückgewiesene Abrechnung aufzuschlüsseln. Allerdings kann das Kostennachteile für den Vermieter (§ 97 Abs. 2 ZPO) haben.

3. Die in einem gewerblichen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Vermieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen nach "Kostenanfall des Vorjahres" anpassen darf, ist wirksam. Fordert er die Anhebung der Vorauszahlungen jedoch auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Abrechnung, kann der Mieter die Leistung der verlangten erhöhten Vorauszahlungen verweigern.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 5/23 U 2557/01


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